Genossenschaftliches Wohnen kurz erklärt
Die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern; diese sind Eigentümer des Unternehmens. Sie füllen die Inhalte des genossenschaftlichen Denkens und Handelns mit folgenden vier Säulen aus:
- Selbsthilfe
- Selbstbestimmung
- Selbstverantwortung
- Selbstverwaltung
Die Genossenschaften werden meist aus sozialen Gründen gegründet, was bei Wohn/Baugenossenschaften der Fall ist. Diese wollen ihre Mitglieder mit sozialverträglichen, nachhaltigen Wohnungen mit einem höchstmöglichem Qualitätsstandard versorgen.
Die Genossenschaft ist auch ein Wirtschaftsunternehmen. Erwirtschaftete Überschüsse dienen der finanziellen Stärkung des Unternehmens und werden in die Substanz zum Wohl der Mitglieder zurückgeführt.
Tätigkeitsfelder und Schwerpunkte
Energieeinsparungsmaßnahmen: der Schwerpunkt im Moment schlechthin.
Ob Wärmedämmung, Blockheizkraftwerke, Solaranlagen, Photovoltaik, Heizungen mit Brennwerttechnik und vieles mehr; diese Maßnahmen bilden den Schwerpunkt der derzeitigen Aktivitäten der Genossenschaft. Selbst die Erzeugung von Strom auf dem Dach für die Mieter untendrunter ist heute bei uns Realität. Wo immer möglich werden bei dieser Gelegenheit Balkone vergrößert und Mietergärten für die Bewohner im Erdgeschoss zur Verfügung gestellt.
Das Thema „Gemeinsames Wohnen“ auch im Alter, der Neubau von preisgünstigen Wohnungen und der Ankauf von gebrauchten Immobilien zur Ergänzung des Immobilienbestandes sind weitere aktuelle Tätigkeitsfelder.
Der Vertrag
Mitglieder erhalten einen Dauernutzungsvertrag und keinen Mietvertrag. Somit haben Mitglieder ein lebenslanges Wohnrecht.
Mit einer Genossenschaftswohnung entscheiden Sie sich für eine Wohnform, die eigentlich genau zwischen Miete und Eigentum liegt. Als Mitglied einer Genossenschaft werden Sie zum Miteigentümer am Gesamtbestand des Unternehmens.
Das demokratische Prinzip
Die Wohnbaugenossenschaften organisieren das Wohnen und Zusammenleben nach demokratischen Prinzipien. Unabhängig von der Höhe seiner finanziellen Beteiligung hat jedes Mitglied eine Stimme, um seine Nutzungs- und Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Jedem Mitglied steht Rede-, Antrags- und Auskunftsrechte zu. Sie können also auf demokratischer Basis für ihre Interessen eintreten. Gestalten Sie ihre Genossenschaft mit!
Die Organe
Genossenschaften sind heute ähnlich organisiert wie andere Wirtschaftsunternehmen auch. Es gibt einen Vorstand, der die Geschäfte führt. Dem von den Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählten Aufsichtsrat wiederum obliegt die Kontrolle dieser Geschäftsführung. Einmal im Jahr entscheiden die Mitgliederversammlung oder die Vertreterversammlung über die Grundsätze der Geschäftspolitik. So haben die Mitglieder ein Mitspracherecht.
Die „Marke“ eG – eingetragene Genossenschaft
- Die Wohnbaugenossenschaften bieten durch ihre Zugehörigkeit zu den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit. Eine Genossenschaft kann zudem weder durch einzelne Mitglieder noch durch Dritte mehrheitlich bestimmt, aufgekauft oder übernommen werden.
- Genossenschaftliche Dienstleistungen
Das Selbstverständnis aller Genossenschaften, ihre Mitglieder wirtschaftlich zu fördern (genossenschaftlicher Förderauftrag), sichert eine moderne Wohnraumbewirtschaftung in einem attraktiven und sicheren nachbarschaftlichen Umfeld. Als Mitglied werden Ihnen zudem vielfältige genossenschaftliche Dienstleistungen angeboten.